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Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Hauswirtschaftern/Hauswirtschafterinnen bei der zuständigen Regierung beantragen.

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

Leistungsdetails

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.

Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde 
  • Fachliche Eignung:
    • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
      • Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) oder
      • Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschaft
    • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
      • Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschaft oder
      • Abschluss einer Fachakademie/Technikerschule für Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder
      • Abschluss einer Universität/Hochschule (einschlägig) mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich Hauswirtschaft

  • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld entweder mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen. 

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

keine

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Stand: 04.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus