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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen

Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte

Hausanschrift

Schlotfegergasse 10
90402 Nürnberg

Postanschrift

Schlotfegergasse 10

90402 Nürnberg

Telefon

+49 911 2112-0

Polizeiinspektion Nürnberg-Ost

Hausanschrift

Erlenstegenstraße 18
90491 Nürnberg

Postanschrift

Erlenstegenstraße 18

90491 Nürnberg

Telefon

+49 911 9195-0

Polizeiinspektion Nürnberg-Süd

Hausanschrift

Oppelner Straße 229
90473 Nürnberg

Postanschrift

Oppelner Straße 229

90473 Nürnberg

Telefon

+49 911 9482-0

Leistungsdetails

Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.

Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.

  • Personalausweis oder Reisepass

kostenloser Notruf 110;
kostenlose Anzeigenerstattung

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Stand: 12.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration