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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen

Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Pegnitz

Polizeiinspektion Pegnitz

Hausanschrift

Comeniusstraße 2
91257 Pegnitz

Postanschrift

Postfach 1145

91251 Pegnitz

Telefon

+49 9241 9906-0

Leistungsdetails

Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.

Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.

  • Personalausweis oder Reisepass

kostenloser Notruf 110;
kostenlose Anzeigenerstattung

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Stand: 12.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration