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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen

Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Neustadt b.Coburg

Polizeiinspektion Neustadt b.Coburg

Hausanschrift

Ernststraße 23a
96465 Neustadt b.Coburg

Postanschrift

Ernststraße 23a

96465 Neustadt b.Coburg

Telefon

+49 9568 9431-0

Leistungsdetails

Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.

Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.

  • Personalausweis oder Reisepass

kostenloser Notruf 110;
kostenlose Anzeigenerstattung

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Stand: 12.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration