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Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb

Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.

Formulare

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach

Leistungsdetails

Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.

Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".

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Hier finden Bauherren die entsprechenden Antragsformulare für Untersützungen wie den Kinderbonus bei Grundstückskauf, Städtebauförderung bei Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, Fassadenrenovierungszuschuss beim Erneuern der Fassade und bei Projekten der Leerstandsbeseitigung im Rahmen der ILE Klosterwinkel

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siehe jeweilige Förderrichtlinie

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Der Verfahrensablauf richtet sich nach Art der gewünschten Förderung; der Antrag ist in der jeweiligen Kommune einzureichen;

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Bitte beachten Sie die Fristen, die auf den Formularen angegeben sind.

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Richtet sich nach dem Verfahrensablauf

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Bitte achten Sie auf die Hinweise, die auf den Formularen angegeben sind. Manche Förderugsanträge müssen VOR Baubeginn gestellt werden!

Stand: 08.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr