Logo Bayernportal

Dienstvergehen; Einleitung von Disziplinarverfahren

Das Disziplinarrecht dient dazu, die Funktionsfähigkeit und Integrität der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten. Es regelt die Voraussetzungen von Dienstvergehen, deren Aufklärung und Ahndung.

Ansprechpartner - Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.