Güterverkehrszentrum; Beantragung einer Förderung
Gemeinden und Gemeindeverbände können Förderungen für Planung, Konzeptionierung und infrastrukturelle Investitionen in Güterverkehrszentren beantragen.
Description
Zweck und Gegenstand
Zur Realisierung einer umweltverträglicheren und rationelleren Güterbeförderung haben sich Bund und Länder auf die Schaffung eines Netzes an Güterverkehrszentren (GVZ) verständigt.
Neben den Erschließungsaufwendungen müssen die Kommunen auch die Kosten für Planung und Konzeption der GVZ sowie für die GVZ-Entwicklungsgesellschaften (GVZ-E) tragen. Die gesamten Aufwendungen für ein GVZ übersteigen die Finanzkraft der Kommunen.
Aufgrund der regionalen und überregionalen Bedeutung von GVZ soll durch die Förderung der Aufwendungen für Planung und Konzeption die Errichtung von GVZ gefördert werden.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können Gemeinden und Gemeindeverbände sein.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden kann beispielsweise das Erstellen einer Machbarkeitsstudie oder auch die Kosten für externe Planungsleistungen. Es können aber auch infrastrukturelle Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Errichtung des GVZ gefördert werden.
Art und Höhe
Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.
Prerequisites
Voraussetzung für die Errichtung von GVZ ist das kommunale Engagement.
Die Förderung gilt nur für Gemeinden und Gemeindeverbände.
Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein. Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen zu klären.
Procedure
Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.
Deadlines
keine
Forms
If you select a location in "On location" the adress of the responsible authority can be pre-filled.
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Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
Remedy
Klage gegen beschränkende Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides
Status: 25.06.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Responsible for you
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General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.