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Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 1 - Sg. 12 - Kreiseigener Tiefbau - Kreisbauhof

Öffnungszeiten

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