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Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Beantragung der Anerkennung

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bedürfen der staatlichen Anerkennung. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen an den Landratsämtern/Gesundheitsverwaltungen sind per Gesetz anerkannt.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 55.2 – Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

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