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Begasung zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung einer Erlaubnis

Für Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln ist eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.

Ansprechpartner - Regierung der Oberpfalz

Dezernat 23 - Gefahrstoffe, Biostoffe, Kompetenzzentrum (W) + (V) „Gefahrguttransport“

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