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Soziale Angelegenheiten; Auskunft - BayernPortal

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Soziale Angelegenheiten; Auskunft

Sie können von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

Beschreibung

Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.

Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.

In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.

Für Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten bzw. beantragt haben, besteht gegenüber der Pflegekasse bzw. dem Versicherungsunternehmen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Die Pflegekassen sollen unverzüglich nach Antragstellung einen Ansprechpartner benennen und einen konkreten Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen, der es ermöglicht, innerhalb von zwei Wochen die Beratung in einer unabhängigen Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch erfolgt die Pflegeberatung unter Einbeziehung von Dritten, insbesondere Angehörigen und Lebenspartnern, und in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Anspruchsberechtigte lebt.

In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.

In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".

In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.

Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:

  • Elterngeld
  • Bayerisches Betreuungsgeld
  • Bayerisches Familiengeld
  • Familienerholung in Familienferienstätten

Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die Gemeinde oder das Landratsamt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Online-Verfahren, lokal begrenzt: Geoportal für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

    Das Geoinformationssystem (Bürger-GIS) bietet für Bürger, Investoren und Planer interaktive Karten, die verschiedenste Bereiche des täglichen Lebens abdecken: Sie finden Karten, Luftbilder, Grenzen, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Angebote für die Familie von Baby bis Senioren, Bodenrichtwerte, Freizeitangebote, usw. Zusätzlich zu Kurzinformationen finden Sie jeweils Links zum Angebot und zur Verlinkung in unsere Seiten.
    Sie können Informationen suchen, Umkreissuchen starten, Routen planen und Ihre Ergebnisse ausdrucken.

  • Online-Verfahren, lokal begrenzt: Sozialwegweiser

    Der Wegweiser für Eltern, Kinder & Jugendliche, Senioren, freiwillige Helfer, Hilfesuchende!

    Engagementkompass

    Ehrenamt: Infos & Angebote für (zukünftige) Freiwillige und ehrenamtlich Engagierte

    Familienkompass

    Alles Rund um die Familie

    Selbsthilfekompass

    Der Weg zu Ihrer Selbsthilfegruppe

    Seniorenkompass

    Wegweiser durch die Vielfalt der Angebote und Anlaufstellen für Ältere und Menschen mit Pflegebedarf sowie ihre Angehörigen

    Teilhabekompass

    Informationen und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Intressierte

Rechtsgrundlagen

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Stand: 31.01.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Für Sie zuständig

 
 

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