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Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung; Anzeige des Betriebs von Anlagen

Der Betrieb von gewerblichen Anlagen, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, muss bei dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt angezeigt werden.

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

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