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Straßenbau; Beantragung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren sind besondere förmliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bau oder die Änderung von Straßen. Zuständig für die Durchführung sind die Regierungen.

Ansprechpartner - Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 32 - Planfeststellung Straßenrecht, Bau- und Vergaberecht

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