Logo Bayernportal

Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen; Beantragung einer Erlaubnis

In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Einrichtungen bedürfen daher einer Erlaubnis bzw. haben ihre Bereitschaft zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen anzuzeigen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Hausanschrift

Fronhof 10
86152 Augsburg

Postanschrift

86145 Augsburg