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Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen; Beantragung einer Erlaubnis

In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Einrichtungen bedürfen daher einer Erlaubnis bzw. haben ihre Bereitschaft zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen anzuzeigen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 4 - Sg. 45 - Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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