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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Verwaltungsgemeinschaft Wertingen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Hausanschrift

Schulstr. 12
86637 Wertingen

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Postfach 1224
86635 Wertingen