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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn

Abteilung 1 - Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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