Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.
Beschreibung
Die notwendige Schülerbeförderung der Schülerinnen und Schüler
- öffentlicher Grund-, Mittel- und Förderschulen
- öffentlicher oder staatlich anerkannter privater Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufiger Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufiger Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
- öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen bei Vollzeitunterricht
- öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen – ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform –, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind,
ist durch den Aufgabenträger sicherzustellen. Aufgabenträger ist bei öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen der Träger des Schulaufwands, im Übrigen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin bzw. der Schüler ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Notwendig ist die Beförderung zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist. Nächstgelegen ist bei Pflichtschulen regelmäßig die Sprengelschule, bei den anderen Schulen die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit den geringsten Beförderungskosten erreicht werden kann.
Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert. Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg besonders beschwerlich oder besonders gefährlich ist.
Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 öffentlicher und staatlich anerkannter privater
- Gymnasien
- Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
- Wirtschaftsschulen
- Fachoberschulen
- Berufsoberschulen
- Berufsschulen im Teilzeitunterricht
haben keinen Anspruch auf Beförderung, aber auf die Erstattung der Schulwegkosten, die eine Eigenbeteiligung von 465,00 Euro (ab. 1.8.2022: 490 Euro) pro Familie und Schuljahr übersteigen.
Für Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld werden die notwendigen Fahrtkosten in voller Höhe erstattet.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe "Weiterführende Links").
Verfahrensablauf
Fristen
Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.
Formulare
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)
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Formular, lokal begrenzt:
Verlustmeldung Fahrkarten
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, lokal begrenzt:
Erklärung über den gewöhnlichen Aufenthalt
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, lokal begrenzt:
Erfassungsbogen bis zur 10. Klasse
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, lokal begrenzt:
Erfassungsbogen ab der 11. Klasse
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, lokal begrenzt:
Antrag auf Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, lokal begrenzt:
Erklärung zur Fahrgemeinschaft (Anlage zum Antrag auf Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, lokal begrenzt:
Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV)
Weiterführende Links
Verwandte Themen
- Fahrtkosten; Beantragung eines Zuschusses von der Gemeinde
- Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe; Beantragung
- Schülerbeförderung; Durchführung
- Schulwegdienste; Ausbildung, Einweisung und Fortbildung
- Schulwegdienste; Benennung oder Anmeldung
- Schulwegplan, Schulwegprogramm; Erstellung
- Schulwegsicherheit; Beratung
Stand: 04.07.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Für Sie zuständig
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Gemeinde Egling
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+49 8176 9312-12
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Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Wirtschaftsförderung, ÖPNV, Schülerbeförderung und Gastschulwesen, Tourismus - Sachgebiet 15
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