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Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Verwaltungsgemeinschaft Ries

Steuer- und Liegenschaftsamt

Öffnungszeiten

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Mi
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und

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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