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Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Stadt Erlangen

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

+ nach Vereinbarung
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91052 Erlangen

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