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Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 21, Kämmerei

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Am Schloß 6
96170 Lisberg

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