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Gerichtsverfahren; Abgabe eines Antrags oder einer Erklärung zu Protokoll

Soweit nach der Zivilprozessordnung Anträge und Erklärungen in Gerichtsverfahren zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden können, nimmt die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ihre Anträge und Erklärungen entgegen.

Amtsgericht Rosenheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

+ nach Vereinbarung
Montag - Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1189
83013 Rosenheim