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Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Betriebsgenehmigung und der Genehmigung für wesentliche Änderungen

Private Grund- und Mittelschulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen entsprechen, müssen von der zuständigen Regierung zugelassen werden. Diese muss auch wesentliche Änderungen genehmigen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

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