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Pflege; Anzeige von vorbehaltenen Tätigkeiten

Das Erbringen oder Anbieten von krankenpflegerischen Tätigkeit gegen Entgelt ist unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.

Landratsamt Günzburg

Fachbereich 33 - Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 16:00 Uhr
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07:30 Uhr - 16:00 Uhr
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Hausanschrift

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Postanschrift

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