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Psychotherapeut/-in; Beantragung der Zulassung zur staatlichen Prüfung

Die psychotherapeutische Ausbildung schließt mit Bestehen der staatlichen Prüfung ab. Um sich für die Prüfungsteilnahme anzumelden, ist ein entsprechender Zulassungsantrag zu stellen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie

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