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Psychotherapeut/-in; Beantragung der Zulassung zur staatlichen Prüfung (altes Recht)

Die psychotherapeutische Ausbildung schließt mit Bestehen der staatlichen Prüfung ab. Um sich für die Prüfungsteilnahme anzumelden, ist ein entsprechender Zulassungsantrag zu stellen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie

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