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Wenn Sie sich scheiden lassen, dann entscheidet das Familiengericht über die Teilung der Versorgungsanrechte, die Sie und Ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner in der Ehe-/Lebenspartnerschaftszeit erworben haben.
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim
Postfach 1189
83013 Rosenheim