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Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Für Sie zuständig

Gemeinde Oy-Mittelberg - Bauamt

Gemeinde Oy-Mittelberg

Gemeinde Oy-Mittelberg

Hausanschrift

Hauptstr. 12
87466 Oy-Mittelberg

Postanschrift

Hauptstr. 12

87466 Oy-Mittelberg

Telefon

+49 8366 9842-0

Bauhof

Gemeinde Oy-Mittelberg

Hausanschrift

Hauptstraße 34
87466 Oy-Mittelberg

Postanschrift

Hauptstraße 34

87466 Oy-Mittelberg

Kläranlage

Gemeinde Oy-Mittelberg

Hausanschrift

Maria-Rainer Straße
87466 Oy-Mittelberg

Postanschrift

Maria-Rainer Straße

87466 Oy-Mittelberg

Telefon

+49 8366 1299

Leistungsdetails

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

  • Öffentliche Grünflächen; Pflege
    Öffentliche Grünflächen haben einen hohen Stellenwert für die Ökologie in den Gemeinden. Sie bieten vielfältigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verbessern als Staub-, Abgas- und Lärmfilter das Lokalklima.
Stand: 05.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales