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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Gemeinde Kirchdorf a.d.Amper

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

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Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper

Postanschrift

Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper