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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
15:00 Uhr - 16:00 Uhrund
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Coburger Str. 23
96271 Grub a.Forst
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96271 Grub a.Forst