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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Neustadt a.d.Donau

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zusätzlich telefonisch oder mit Terminvereinbarung:

Montag - Mittwoch 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Hausanschrift

Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau

Postanschrift

Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau