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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH

Hausanschrift

Cerveteristraße 2
82256 Fürstenfeldbruck

Postanschrift

Cerveteristraße 2

82256 Fürstenfeldbruck

Telefon

+49 8141 401-0

Webseite

www.stwffb.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales