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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Stadt Trostberg - Stadtwerke Trostberg GmbH & Co.KG

Stadt Trostberg

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 2
83308 Trostberg

Postanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 2

83308 Trostberg

Telefon

+49 8621 8060-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales