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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Stadt Moosburg a.d.Isar

Stadt Moosburg a.d.Isar

Hausanschrift

Stadtplatz 13
85368 Moosburg a. d. Isar

Postanschrift

Stadtplatz 13

85368 Moosburg a. d. Isar

Telefon

+49 8761 684-0

Webseite

www.moosburg.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales