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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe - Allgäuer Kraftwerke GmbH

Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe

Hausanschrift

Am Alten Bahnhof 10
87527 Sonthofen

Postanschrift

Am Alten Bahnhof 10

87527 Sonthofen

Telefon

+49 8321 269

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales