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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Stadtwerke Schwabach GmbH

Stadtwerke Schwabach GmbH

Hausanschrift

Ansbacher Str. 14
91126 Schwabach

Postanschrift

Ansbacher Str. 14

91126 Schwabach

Telefon

+49 9122 936-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales