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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Markt Neuhaus a.d.Pegnitz

Markt Neuhaus a.d.Pegnitz

Hausanschrift

Unterer Markt 9
91284 Neuhaus a.d.Pegnitz

Postanschrift

Unterer Markt 9

91284 Neuhaus a.d.Pegnitz

Telefon

+49 9156 9291-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales