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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Markt Neukirchen b.Hl.Blut

Markt Neukirchen b.Hl.Blut

Hausanschrift

Marktplatz 2
93453 Neukirchen b.Hl.Blut

Postanschrift

Marktplatz 2

93453 Neukirchen b.Hl.Blut

Telefon

+49 9947 9408-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales