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Ferkelbetäubung; Beantragung der Anerkennung des Sachkundelehrgangs und der theoretischen Prüfung

Für Sachkundelehrgänge zum Erwerb der theoretischen Grundlagen für eine Betäubung bei der Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose ist hinsichtlich des Lehrgangsinhaltes und des Inhaltes der zugehörigen theoretischen Prüfung eine Anerkennung erforderlich.

Formulare

Für Sie zuständig

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Regierung von Oberfranken
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Leistungsdetails

Die betäubungslose Ferkelkastration ist seit 1. Januar 2021 verboten.

Neben der Ebermast und der Immunkastration stellt die chirurgische Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran eine der möglichen Alternativen dar.

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung benötigen Anbieter von entsprechenden Lehrgängen zum Erwerb der theoretischen Grundlagen eine behördliche Anerkennung des Lehrgangs mit der theoretischen Prüfung durch die zuständige Behörde.

Die Regierung von Oberfranken ist seit 01.07.2020 für die Anerkennung der theoretischen Sachkundelehrgänge und die zugehörige, theoretische Prüfung in ganz Bayern zuständig.

Die Voraussetzung für die Anerkennungsfähigkeit ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung.

Inhalt der Lehrgänge ist der Erwerb der theoretischen Grundlagen und Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Zielgruppe bzw. Teilnehmer der Lehrgänge sind Schweinehalter oder Mitarbeiter in schweinehaltenden Betrieben, die den Sachkundenachweis zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration erlangen wollen.

  • Schulungskonzept
    • Zeitlicher Ablauf der Schulung
    • Schulungsunterlagen unter Berücksichtigung der Themenkomplexe nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (Präsentationen, Handouts, Merkblätter usw)
    • Durchführung der Demonstration nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
  • Prüfungskonzept
    • Fragenkatalog für die schriftliche Prüfung inklusive Antwortmöglichkeiten bei Multiple Choice / Single Choice – Fragen
    • Gegebenenfalls Gewichtung der Fragen der schriftlichen Prüfung
    • Fragenkatalog mündlicher Fragen inklusive Erwartungshorizont
    • Gewichtung zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung
    • Kriterien für das Bestehen / nicht Bestehen der Prüfung

Der Antrag muss schriftlich mit dem Antragsformular (siehe unter "Formulare") und den erforderlichen Unterlagen gestellt werden.

Anerkennung: 200,00 bis 2000,00 EUR zuzüglich Auslagen

4 - 6 Wochen bei vollständigen Antragsunterlagen

Fakultatives Widerspruchsverfahren / verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 12.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz