Logo Bayernportal

Röntgeneinrichtungen und Störstrahler; Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb bzw. Anzeige des Betriebs

Sie müssen für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder eines Störstrahlers in der Regel eine Genehmigung beantragen oder ihn anzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G23 – Medizinprodukte, Röntgenstrahlung

Anzahl: 1