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Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung

Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Oberbayern

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