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Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung

Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.

Stadt Straubing

Ausländerwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Betreten des "Soziale Rathaus" nur mit Termin möglich

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94315 Straubing

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Postfach 303
94303 Straubing