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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau - Sonstiges

Verwaltungsgemeinschaft Höchstädt a.d.Donau

Hausanschrift

Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10
89420 Höchstädt a.d.Donau

Postanschrift

Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10

89420 Höchstädt a.d.Donau

Telefon

+49 9074 44-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales