Logo Bayernportal

Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Dörfles-Esbach - Hauptamt

Gemeinde Dörfles-Esbach

Hausanschrift

Rosenauer Str. 12
96487 Dörfles-Esbach

Postanschrift

Rosenauer Str. 12

96487 Dörfles-Esbach

Telefon

+49 9561 2333-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales