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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen i.Grabfeld

Hausanschrift

Josef-Sperl-Str. 3
97631 Bad Königshofen i.Grabfeld

Postanschrift

Josef-Sperl-Str. 3

97631 Bad Königshofen i.Grabfeld

Telefon

+49 9761 402-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales