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Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis

Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten.

Landratsamt Coburg

AB 313 Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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