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Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis

Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten.

Stadt Straubing

Ausländerwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Betreten des "Soziale Rathaus" nur mit Termin möglich

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94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 303
94303 Straubing