Mindestlohn; Kontrolle der Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns
Description
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.08.2014 wurde zum 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet eingeführt (Artikel 1: Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - MiLOG).
Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig von einer paritätisch besetzten und unabhängigen Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft (ohne Stimmrecht). Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission werden durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen.
Der Mindestlohn wurde auf Vorschlag der Mindestlohnkommission zum 01.01.2017 auf 8,84 €, zum 01.01.2019 auf 9,19 € und zum 01.01.2020 auf 9,35 € erhöht. Die nächsten Anpassungen erfolgen zum 01.01.2021 auf 9,50 €, zum 01.07.2021 auf 9,60 €, zum 01.01.2022 auf 9,82 € und zum 01.07.2022 auf 10,45 €.
Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn bestehen u. a. für Auszubildende, Ehrenamtliche Tätigkeiten, Orientierungspraktika, verpflichtende Praktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- und Studienordnung, Jugendliche bis 18 Jahre ohne abgeschlossene Ausbildung sowie für Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate der Beschäftigung. Die Ausnahmeregelung für Zeitungszusteller/innen endete zum 31.12.2017.
Abweichungen waren in einer Übergangszeit für maximal drei Jahre bis 31.12.2017 durch bundesweite Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene möglich, wenn sie als Mindestentgeltsätze nach den Regeln dess Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erstreckt oder als Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt wurden. Ab 01.01.2017 mussten abweichende Regelungen mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 €/Std. vorsehen. Seit 01.01.2018 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.
Mindestlohngesetz, Tarifautonomiestärkungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (Einhaltung)
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) [File format: pdf]
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)
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Status: 30.12.2020
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