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Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Schweinfurt

Für Sie zuständig

IHK Würzburg-Schweinfurt

IHK Würzburg-Schweinfurt - Geschäftsstelle Schweinfurt

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

Hausanschrift

Karl-Götz-Strasse 7
97424 Schweinfurt

Postanschrift

Karl-Götz-Strasse 7

97424 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 7848-0

Handwerkskammer für Unterfranken

Hausanschrift

Rennweger Ring 3
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach 5804

97008 Würzburg

Telefon

+49 931 30908-0

Webseite

www.hwk-ufr.de

Leistungsdetails

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 23.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie