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Feuerwerk; Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Das Formular dient der Anzeige eines Feuerwerks mit pyrotechnischen Gegenständen durch den Inhaber einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG).

Regierung von Oberfranken

Dezernat 21 - Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.

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